Grundlegende Informationen

Grundlegende Informationen מידע כללי

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    Anschrift/ כתובת
    Botschaft des Staates Israel
    Konsularabteilung
    Anton Frank-Gasse 20
    A-1180 Wien

    Tel.: 01-476 46-587
    Fax: 01-476 46-575
    Email: consular@vienna.mfa.gov.il

    Öffnungszeiten der Konsularabteilung für Parteienverkehr: ימים ושעות פתיחה לשירותים קונסולרים
    Montags bis Freitags: 09:00 – 12:00 (ausgenommen an Feiertagen)
    שני עד שישי בין השעות 09:00 - 12:00 - ללא חגים

    Das Konsulat ist wieder für Besuche geöffnet. Allerdings ausschließlich mit Terminvereinbarung. Notarielle Beglaubigungen sind ausschließlich Montags und Mittwochs möglich. Dafür gibt es jetzt ein Online-Formular.

    Für Zulassungsanträge nach Israel klicken Sie bitte auf diesen Link, um das Antragsformular auszufüllen und die relevanten Informationen zu sehen. Bitte beachten Sie, dass es bis zu 10 Arbeitstage dauern kann, bis Sie eine Rückmeldung erhalten (bei fehlenden Unterlagen müssen Sie sich erneut bewerben).
     
    Telefonische Sprechzeiten des Konsulardienstes/ שעות קבלת שיחות טלפון לשירותים קונסולרים
    Montags bis Donnerstags (ausgenommen an Feiertagen): 12:30 – 14:30 Uhr
    Freitag (ausgenommen an Feiertagen): 12:30 - 13:30 Uhr
    שני עד חמישי 12:30 עד 14:30 
    בימי שישי 12:30 עד 13:30 
    Tel.: 01/476 46-587
     

    Gerichtsbarkeit: תחום שיפוט
    Österreich, Slowenien
     
    Örtliche Besonderheiten:
    · In Österreich gibt es nur ein israelisches Konsulat – in Wien
     
    · Österreichische Staatsbürger – Für österreichische Staatsbürger, die im Besitz eines gültigen Reisepasses sind, besteht keine Notwendigkeit, ein Visum für die Einreise nach Israel zu erwerben.
     
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    Please click here for the Hebrew Translation.
     
  • Information zu Besuchen im Konsulat

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    Bei Besuchen des Konsulats ist neben dem amtl. Lichtbildausweis auch Schreibutensilien sowie die für die konsularische Abfertigung relevanten Dokumenten mitzubringen.
    Bitte beachten Sie, dass die Bezahlung ab sofort kann nur mehr entweder mit Bankomatkarte oder Kreditkarte (außer Diners Club) erfolgen kann.

    Jeder Besucher muss sich und seine persönlichen Sachen einem Sicherheitscheck unterziehen. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht möglich, persönliche Gegenstände wie Handtaschen, Mobiltelefone und elektronische Geräte in das Gebäude mitzunehmen. Bitte bringen sie keine großen Handtaschen oder Koffer in das Gebäude mit. Bitte bringen Sie keine Speisen und/oder Getränkeflaschen oder –behälter in die Botschaft mit.

    Every visitor has to subject himself and his personal belongings to a security check. For security reasons, it is not possible to bring personal items such as handbags, cell phones and electronic devices into the building. Please do not bring large handbags or suitcases into the building. Please do not bring any food and / or beverage bottles or containers with you to the embassy.
     
    Die Sicherheitsanweisungen der Vertretung gelten für diejenigen, die sich im Warteraum des Konsulats befinden. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist jederzeit Folge zu leisten.
  • Das Verschicken von Materialien per Post

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    ​Materialien, die per Post an die Konsularabteilung der Botschaft gerichtet sind, sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

    Botschaft des Staates Israel
    Konsularabteilung
    Anton Frank-Gasse 20
    A-1180 Wien

    Die Haftung für Materialien, die per Post an die Vertretung geschickt werden, obliegt dem Absender. Es wird empfohlen, diese per Einschreiben zu schicken.

    Es ist wichtig, zu betonen, dass es Fälle gibt, in denen Sie persönlichen in das Konsulat kommen müssen. Erkundigen Sie sich daher bitte telefonisch im vorhinein darüber.

  • Liste von Rechtsanwälten

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    Um eine detaillierte Liste von Rechtsanwälten zu erhalten, gelangen SIe hier zum Link
     
    Diese Liste beinhaltet keinerlei Empfehlung für einen der Rechtsanwälte, die in der obigen Liste erscheinen. Die Nutzung der Dienste der verschiedenen Rechtsanwälte liegt in der Verantwortung desjenigen, der sich an sie wendet.
     
    Für eine erfolgreiche Rechtsberatung wird keinerlei Gewährleistung übernommen, weder von der Botschaft des Staates Israel noch vom israelischen Außenministerium oder dem Staat Israel.
  • Beglaubigung einer öffentlichen Urkunde

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    Es gibt zwei Möglichkeiten, eine öffentliche Urkunde beglaubigen zu lassen.
     
    1. Beglaubigung mittels einer Apostille
     
    Im Jahr 1978 hat Israel die „Haager Konvention über den Wegfall der Beglaubigungsanforderung für ausländische öffentliche Dokumente von 1961 (nachfolgend: Haager Konvention) unterzeichnet und ratifiziert. Das Ziel dieser Konvention besteht darin, die Prozesse abzukürzen, die erforderlich sind, damit ein bestimmter Staat offizielle Dokumente anerkennt, die in einem anderen Staat ausgestellt worden sind, und zwar mittels einer „Apostillenbeglaubigung“.
     
    Es wird erklärt, dass offizielle Dokumente und Urkunden, die in einem der Unterzeichnerstaaten der oben genannten Konvention ausgestellt wurden und dort mit einer Apostille versehen wurden, gültig sind zum Zwecke der Vorlage in Israel, ohne die Notwendigkeit einer weiteren Beglaubigung/Bestätigung durch einen diplomatischen/konsularischen Vertreter in der israelischen Vertretung.
     
    Ebenso wird für Unterzeichnerstaaten der Haager Konvention keinerlei zusätzliche Beglaubigung des Konsuls der Vertretung des Landes verlangt, für das das Dokument bestimmt ist, wenn es in Israel mit einer Apostille versehen worden ist.
     
    Um eine Liste der Unterzeichnerstaaten der Konvention zu erhalten, ebenso für eine detaillierte Aufstellung der Behörde, die im jeweiligen Staat zur Erteilung einer Apostillenbeglaubigung berechtigt ist, und für weitere Informationen klicken Sie bitte auf diesen Link.
     
    Israel und Österreich sind beide unterzeichnende Staaten des Abkommens von Den Haag, dem zufolge eine notarielle Beglaubigung für Dokumente und Urkunden, die mit dem Stempel “Apostille Convention de la Haye du 5 Octobre 1961” gestempelt sind, nicht nötig ist.
     
    Für die Ausstellung einer Apostille für Geburts-, Heirats-, Scheidungs- oder Sterbeurkunde wenden Sie sich bitte an folgende Adresse:
     
    Magistratsabteilung 35
    Dresdnerstrasse 91, 1200 Wien
    Tel.: (0)1/4000-35089
     
    2. Beglaubigung ohne eine Apostille
     
    Die Beglaubigung eines Dokuments in einem Staat, der kein Unterzeichner der Haager Konvention ist, erfolgt auf folgende Weise:
     
    Nachdem das Dokument von der zuständigen Behörde des fremden Staates (in der Regel das Außenministerium oder das Justizministerium) beglaubigt worden ist, beglaubigt der israelische Vertreter die Unterschrift der zuständigen Behörde.
     
  • Grundlegende gesetzliche Bestimmungen des Staates Israel, auf denen die konsularische Tätigkeit im Ausland beruht

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    Rückkehrgesetz von 1950 – über alle Änderungen, die im Laufe der Jahre eingeführt wurden.
    Gesetz über die Einreise nach Israel von 1952 - über alle Änderungen, die im Laufe der Jahre eingeführt wurden.
    Staatsbürgerschaftsgesetz von 1952 - über alle Änderungen, die im Laufe der Jahre eingeführt wurden.
    Passgesetz von 1952 - über alle Änderungen, die im Laufe der Jahre eingeführt wurden.
    Namensgesetz von 1956 - über alle Änderungen, die im Laufe der Jahre eingeführt wurden.
    Einwohnermeldegesetz von 1965 - über alle Änderungen, die im Laufe der Jahre eingeführt wurden.
    Notariatsgesetz von 1976 - über alle Änderungen, die im Laufe der Jahre eingeführt wurden.
    Gesetz über den Sicherheitsdienst (Verbundene Fassung) von 1986 und die Berechtigung, es im Ausland anzuwenden - über alle Änderungen, die im Laufe der Jahre eingeführt wurden.
    Gesetz über das Strafregister und das Rückkehrerstatut von 1981 - über alle Änderungen, die im Laufe der Jahre eingeführt wurden.
     
    Man kann sich über die verschiedenen Gesetz auf der Website des Ministry of Immigrant Absorption informieren.
     
    Die Jewish Agency
     
    Informationen erhalten Sie über die Hauptbüros der Jewish Agency: Telefonnummer: 0800-281587. 
    Jewish Agency in Israel: 
    +972-2-620-2222
    Sowie über die Jewish Agency in Wien/Österreich:Telefonnummer: +43 664 422 8000
     
    Isralitische Kultusgemeinde Wien

    Auf dieser Website erscheinen alle Aktivitäten der jüdischen Gemeinde. Sie finden dort auch eine Liste der Synagogen in Wien sowie links zu anderen Jüdischen Gemeinden in Österreich.